Nutzungsbedingungen

Letzte Aktualisierung: 18. März 2026

Inhaltsverzeichnis

Verkäufer Nutzungsbedingungen

Präambel

Die Eduplaces GmbH, Vossenkamp 6, 38104 Braunschweig („EDUPLACES") setzt sich mit ihrem Edu-Tech-Marktplatz das Ziel, sich bei den Endkunden als die maßgebliche Internetplattform im deutschsprachigen Raum als Informations- und Bezugsquelle für Bildungsanwendungen zu etablieren.

Dem PARTNER ist bekannt, dass EDUPLACES und die anderen Händler zur Förderung der Attraktivität des Marktplatzes den Endkunden vornehmlich ein komfortables und kundenfreundliches Einkaufserlebnis bieten wollen. Daher wird sich der PARTNER nach besten Kräften bemühen, seine Leistungen an die Endkunden so kundenfreundlich wie möglich durchzuführen und etwaige Meinungsverschiedenheiten mit Endkunden schnellstmöglich und zuvörderst einvernehmlich im Sinne der Kundenfreundlichkeit zu klären.

1. Gegenstand der Nutzungsbedingungen

1.1.
Auf der gleichnamigen Internetplattform („Marktplatz") von EDUPLACES können Unternehmen im Sinne des § 14 BGB („PARTNER") nach den Vorgaben dieser Nutzungsbedingungen samt ihren Anlagen („Nutzungsbedingungen") Waren und Dienstleistungen des Bildungsbereiches („Produkte") im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Endkunden anbieten und vertreiben („Marktauftritt"). EDUPLACES unterstützt die PARTNER vornehmlich mit technischer Bereitstellung der notwendigen IT sowie insbesondere bei der Kontakt- und Geschäftsvermittlung, der Erstellung und Verwaltung von Produktangeboten, dem Single-Sign-On Anmeldeverfahren, der Benutzerverwaltung sowie der Kommunikation mit den Endkunden.

1.2.
Der Vertragsschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung der erfolgreichen Prüfung des PARTNERS gemäß Ziffer 4 durch EDUPLACES. Grundsätzlich behält sich EDUPLACES die Ausübung der negativen Vertragsfreiheit vor, insbesondere die Aufnahme eines PARTNERS auf dem Marktplatz abzulehnen.

2. Geltungsbereich und Vorrang

2.1.
Diese Nutzungsbedingungen und deren Anlagen regeln abschließend die zwischen EDUPLACES und dem PARTNER geltenden Regelungen für die vertraglichen Leistungen im Zusammenhang mit dem Marktplatz.

2.2.
Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des PARTNER, die EDUPLACES nicht ausdrücklich anerkennt, sind für EDUPLACES auch ohne deren ausdrückliches Widersprechen unverbindlich. Diese Nutzungsbedingungen gelten auch dann, wenn EDUPLACES in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des PARTNERS vorbehaltlos dem PARTNER Leistungen bereitstellt oder gegenüber dem PARTNER erbringt.

2.3.
Diese Nutzungsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen EDUPLACES mit dem PARTNER oder seinem Rechtsnachfolger, die die Nutzung des Marktplatzes zum Gegenstand haben, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wurden.

3. Änderungsrechte

3.1.
EDUPLACES ist befugt, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Solche Änderungen werden von EDUPLACES dem PARTNER mindestens sechs Wochen vor ihrer Wirksamkeit in Textform mitgeteilt („Änderungsmitteilung"). Dem PARTNER steht nach seiner Wahl ein Sonderkündigungsrecht mit sofortiger Wirkung oder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu. Erfolgt seitens des PARTNERS innerhalb von sechs Wochen nach der Änderungsmitteilung keine Sonderkündigung, so werden die Änderungen zum angekündigten Zeitpunkt wirksam. EDUPLACES wird in der Änderungsmitteilung jeweils auf das Sonderkündigungsrecht des PARTNERS und die Rechtsfolgen seines Schweigens ausdrücklich hinweisen.

3.2.
EDUPLACES ist weiterhin befugt, im Rahmen etwaiger Weiterentwicklungen des Marktplatzes Teilfunktionen zu verändern oder zu entfernen. Dies hat auf den Bestand des jeweiligen Vertrages und dessen Laufzeit, solange für den PARTNER die Erreichung des Vertragszwecks nicht gefährdet wird, keine Auswirkungen. EDUPLACES ist insbesondere berechtigt, das Leistungsangebot, insbesondere Inhalt und Struktur sowie Benutzeroberfläche samt Funktionalitäten des Marktplatzes sowie etwaig zugehörige Erweiterungsmodule zu ändern, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem PARTNER geschlossenen Vertrages nicht erheblich beeinträchtigt wird. Die Änderungen müssen im Hinblick auf die Aktualität des Leistungsangebots, insbesondere der verwendeten Software, der visuellen Darstellung, der Bedienbarkeit, der Verfügbarkeit, der Sicherheit oder der angebotenen Inhalte für EDUPLACES erforderlich sein, um die Funktionalität des Leistungsangebots aufrecht zu erhalten, zu verbessern oder zu erweitern. Der PARTNER wird über entsprechende Änderungen benachrichtigt.

4. Marktplatzteilnahme

Auf Anfrage des PARTNERS zur Teilnahme am Marktplatz als Händler und anschließend positiver Prüfung der Anforderungen gemäß dieser Nutzungsbedingungen und der Anlage 1 (Onboarding) zur Teilnahme, legt EDUPLACES zu Gunsten des PARTNERS seinen Marktauftritt auf Basis der überlassenen Informationen an.

5. Produkte

5.1.
Der PARTNER darf auf dem Marktplatz Produkte gemäß Ziffer 1.1 in digitaler und körperlicher Form anbieten, zu deren Vertrieb er berechtigt ist. Der PARTNER wird bei der Produktanlage von EDUPLACES unterstützt. Sämtliche Informationen zu den einzelnen Produkten, deren Preis und weitere Stammdaten werden vom PARTNER an EDUPLACES übersandt. Der PARTNER sorgt für Aktualität, Vollständigkeit, Gesetzeskonformität und Richtigkeit dieser Daten und wird EDUPLACES unverzüglich über Änderungen unterrichten, damit diese auf dem Marktplatz aktualisiert werden können.

5.2.
EDUPLACES ist jederzeit berechtigt, einzelne Produkte und deren Präsentation auf dem Marktplatz zeitweise oder dauerhaft einzuschränken oder zu sperren (Offlinestellung), wenn der dringende Verdacht besteht, dass diese gegen geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verstoßen oder es über das Produkt zu einer Entrüstung in Medien oder Öffentlichkeit (einschließlich dem Internet und einzelnen Social-Media-Plattformen) kommt, die geeignet ist, den Ruf des Marktplatzes zu schädigen.

5.3.
In schwerwiegenden Fällen kann EDUPLACES die sich auf das entsprechende Produkt beziehende Aufträge über den Marktplatz stornieren.

5.4.
EDUPLACES wird im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung dem PARTNER die Einschränkung oder Sperrung vor oder zeitgleich mit deren Wirksamwerden in Textform unterrichten.

5.5.
Entkräftet der PARTNER nach Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist den Verdacht einer Rechtsverletzung, so ist EDUPLACES auch zur Löschung des betreffenden Produktes berechtigt.

5.6.
Produktangebote des PARTNERS, die nicht den Vorgaben dieser Nutzungsbedingungen entsprechen, können automatisch vom Produktdaten-Uploads ausgeschlossen werden.

6. Eduplaces Pflichten

6.1.
EDUPLACES betreibt den Marktplatz und unterstützt den PARTNER, insbesondere bei der Produktanlage und -pflege.

6.2.
EDUPLACES stellt aktiven Nutzern die Möglichkeit des Single-Sign-On Zugangs (SSO) zum Marktplatz zur Verfügung.

6.3.
Sofern EDUPLACES, insbesondere durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), verpflichtet ist, werden die erforderlichen Stamm- und Umsatzdaten an die zuständigen Finanzbehörden übermittelt.

6.4.
EDUPLACES verpflichtet sich Käufe oder Bestellungen unmittelbar an den PARTNER weiterzuleiten.

6.5.
EDUPLACES verpflichtet sich, auf Basis der vom Partner bereitgestellten Preis- und Lizenzinformationen Bestellbestätigungen und Rechnungen im Namen des Partners zu senden, sofern der Partner über den EDUPLACES-Marktplatz verkauft.

7. Partner Pflichten

7.1.
Der PARTNER wird keine Produkte oder Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen, auf dem Marktplatz anbieten oder vertreiben. Insbesondere Vorgaben der Buchpreisbindung sind bei der Preisgestaltung zu beachten.

7.2.
Der PARTNER wird im Zusammenhang mit den zum Einpflegen überlassen Daten und der Nutzung des Marktplatzes keine Rechte Dritter (z. B. Namens-, Marken-, Urheber-, Bildnis- und Datenschutzrechte) verletzen und überträgt EDUPLACES das einfache Nutzungsrecht an den überlassenen Inhalten zur Nutzung auf dem Marktplatz und dessen Bewerbung.

7.3.
Der PARTNER verpflichtet sich, innerhalb der über den App-Store angebotenen Anwendungen keinerlei In-App-Käufe, entgeltliche Zusatzangebote oder sonstige kostenpflichtige Transaktionen anzubieten oder zu ermöglichen, die sich an Schülerinnen und Schüler (nachfolgend „SuS") richten oder von diesen initiiert werden können.

7.4.
Ebenso ist es dem PARTNER untersagt, innerhalb der Anwendungen oder in deren Umfeld (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Pop-Ups, Push-Mitteilungen, Hyperlinks oder sonstige Kommunikationsformen) zu finanziellen Zuwendungen oder sonstigen geldwerten Leistungen aufzurufen oder hierzu mittelbar oder unmittelbar aufzufordern.

7.5.
Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot berechtigen den Betreiber des App-Stores zur sofortigen Sperrung oder Entfernung der betreffenden Anwendung sowie – unbeschadet weiterer Rechte – zur außerordentlichen Kündigung des Partnerverhältnisses aus wichtigem Grund.

7.6.
Der PARTNER stellt die technische Kompatibilität zur Anbindung seiner erforderlichen IT-Systeme an den Marktplatz sicher.

7.7.
Sämtliche vom PARTNER auf dem Marktplatz von Eduplaces zum Verkauf angebotenen Produkte müssen in der vom ihm angebotenen Menge auch tatsächlich zur Verfügung stehen.

7.8.
Der PARTNER ist für die Sicherheit seiner Systeme verantwortlich und hat alle Vorkehrungen zu treffen, die zum Schutz und zur Abwehr von Schadsoftware notwendig sind.

7.9.
Der PARTNER ist verpflichtet sich, EDUPLACES jedwede Fehler, Mängel und Störungen des Marktplatzes unverzüglich mitzuteilen und ihm bei der Mängelfeststellung und -beseitigung zu unterstützen, insbesondere unverzüglich Einsicht in die Informationen zu gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens eines Mangels ergeben.

8. Vergütung

8.1
Die Nutzung des Marktplatzes wird nach den Regelungen Anlage 2 vom Partner vergütet. Etwaige zusätzlich von EDUPLACES erbrachte Leistungen wie etwaige Konfigurationen, Implementierungen, Parametrisierungen, Einweisungen, Schulungen und Anpassungen sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen genauso wie sonstige Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich als Leistungsgegenstand bestimmt sind, gesondert zu vergüten. Gesondert zu vergütende Leistungen werden dem PARTNER zuvor angezeigt und werden erst nach schriftlicher Freigabe des PARTNERS umgesetzt.

8.2.
Zum Ausgleich von gestiegenen Personal- und sonstigen Kosten hat EDUPLACES das Recht, die Preise und Vergütungen für die jeweiligen vertragsgegenständlichen Leistungen zu ändern. Eine solche Preisänderung ist jedoch frühestens 12 Monate nach Vertragsschluss und nur einmal jährlich zulässig. EDUPLACES wird dem PARTNER die Änderungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich ankündigen. Für den Fall, dass der PARTNER die Preiserhöhung nicht akzeptiert, ist er berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von drei Monaten zum letzten Schuljahresende außerordentlich zu kündigen. Im Fall der Sonderkündigung gelten bis zum Wirksamwerden der Kündigung die nicht erhöhten Preise.

8.3.
Der PARTNER stimmt der von EDUPLACES durchgeführten elektronischen Rechnungsstellung und Übermittlung zu. Einwendungen gegen die, von EDUPLACES übermittelten Rechnungen sind innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Rechnung vom PARTNER gegenüber EDUPLACES zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom PARTNER genehmigt.

9. Verfügbarkeit

EDUPLACES strebt eine durchschnittliche Verfügbarkeit des Marktplatzes von 98 % pro Kalenderjahr während der üblichen Nutzungszeit (werktags von 06:00 bis 18:00 Uhr) an. Bei der Berechnung bleiben Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die auf EDUPLACES nicht beeinflussbare Störungen des Internets oder auf sonstigen von EDUPLACES nicht zu vertretenen Umständen oder die auf höhere Gewalt beruhen, einschließlich einer Epidemie oder Pandemie, außer Betracht.

10. Beschränkung und Ausschluss

Für den Fall der Verletzung dieser Nutzungsbedingungen, oder soweit dies aus Gründen der Sicherheit oder Integrität des Marktplatzes erforderlich sein sollte, ist EDUPLACES berechtigt, den Marktauftritt des PARTNERS zeitweise oder dauerhaft zu beschränken. Selbiges gilt, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung gemäß Ziffer 15.2 vorliegt oder ein begründeter Verdacht besteht, dass die Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung erfüllt sind.

11. Haftung

11.1.
EDUPLACES ist für die zum Zwecke des Vertrages von ihr zur Verfügung gestellte technische Infrastruktur verantwortlich.

11.2.
EDUPLACES ist nicht für die Sicherheit und den Bestand der Datenkommunikation, welche über Kommunikationsnetze Dritter geführt werden verantwortlich. EDUPLACES ist auch nicht für Störungen in der Datenübermittlung und Datenwiedergabe, welche durch technische Fehler oder Konfigurationsprobleme auf der Kunden-/Nutzerseite entstehen, verantwortlich.

11.3.
Der PARTNER ist für die von ihm eingesetzte Hard- und Software sowie für die von ihm genutzten Kommunikationswege als auch die von ihm eingestellten und an EDUPLACES übermittelten Inhalte verantwortlich.

11.4.
Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch EDUPLACES, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, haftet EDUPLACES im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen stets unbeschränkt

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • bei Arglist,
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
  • bei Garantieversprechen oder Zusicherung, soweit vereinbart und
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

11.5.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der PARTNER regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), durch leichte Fahrlässigkeit EDUPLACES, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Dies gilt nicht, soweit zugleich Ziff. 4 dieses § Anwendung findet.

11.6.
Die verschuldensunabhängige Haftung von EDUPLACES auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a BGB) ist ausgeschlossen. Vorstehende Regelungen dieses Paragraphen bleiben hiervon unberührt.

11.7.
Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

11.8.
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Organen von EDUPLACES.

12. Freistellungsverpflichtung

Der PARTNER stellt EDUPLACES für den Fall der Inanspruchnahme wegen einer Rechtsverletzung und / oder Verletzung von Rechten Dritter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus Handlungen des PARTNERS im Zusammenhang mit der Nutzung des Marktplatzes ergeben, und die der PARTNER zu vertreten hat.

13. Datenschutz

13.1.
Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, wobei der PARTNER besondere Sorgfalt gegenüber besonders schutzwürdiger Belange Minderjähriger beim Endkunden walten lässt. Der PARTNER ist Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO des jeweiligen Endkunden, hat eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen und hält die daraus resultierenden Verpflichtungen ein. Zwischen den Vertragsparteien selbst besteht kein Auftragsverarbeitungsverhältnis im Sinne des Art. 28 DSGVO.

13.2.
Die Vertragsparteien werden Informationen, Unterlagen, Materialien und Hilfsmittel, die sie im Zusammenhang mit zwischen ihnen bestehenden Vertragsverhältnissen erhalten, nur zur Vertragsdurchführung verwenden. Sie werden die Informationen, Unterlagen, Materialien und Hilfsmittel, den Abschluss von Verträgen sowie deren Gegenstand und Inhalt vertraulich behandeln und die Einhaltung dieser Verpflichtung auch durch ihre Mitarbeiter(innen) sicherstellen. Die vorstehende Regelung (Datenschutz) bleibt hiervon unberührt.

13.3.
Die technisch organisatorischen Maßnahmen zum Schutze personenbezogener Daten durch EDUPLACES sind der Anlage 3 (TOM-Dokumentation) zu entnehmen.

13.4.
Der PARTNER erklärt sich mit der Speicherung der Abrechnungsdaten zu Beweiszwecken und im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen einverstanden.

14. Vertraulichkeit

Die Vertragsparteien werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen vertraulich behandeln. Vertrauliche Informationen über Endkunden und die Stammdaten, die sich die Vertragsparteien gegenseitig zur Verfügung stellen, dürfen nur für den vertraglich vorgesehenen Gebrauch eingesetzt werden. Eine darüberhinausgehende Vervielfältigung oder Überlassung an Dritte ist nicht gestattet. Die Vertragsparteien haben die zur Erfüllung der Vertragsinhalte überlassenen Unterlagen und Informationen im jeweils gegenseitigen Interesse sorgfältig aufzubewahren.

15. Beendigung und deren Folgen

15.1
Fragt der PARTNER die Löschung seines Marktauftrittes bei EDUPLACES an, so wird sein Marktauftritt zum 31.07. gesperrt. Ausnahmen für verkürzte Fristen können bei Geschäftsaufgabe schriftlich vereinbart werden. Gleiches gilt für die Beendigung der vertraglichen Vereinbarungen zwischen EDUPLACES und dem PARTNER.

15.2
Die Vertragspartner haben das Recht diesen Vertrag gemäß dieser Nutzungsbedingungen aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der kündigenden Partei unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist oder einer vereinbarten Beendigung nicht zumutbar ist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • der PARTNER einen Verstoß gegen wesentliche Regelungen dieser Nutzungsbedingungen, insbesondere ein Verstoß gegen Ziffer 5 und 7, begangen hat, welcher auch nach Fristsetzung nicht beseitigt oder wiederholt begangen wird;

  • der PARTNER nicht mehr die geforderten Voraussetzungen für ein Onboarding erfüllt;

  • die Löschung einer der Vertragspartner im Handelsregister;

  • der PARTNER falsche Angaben bei der Anmeldung zur Nutzung des Marktplatzes tätigte;

  • der PARTNER sich mit einem nicht nur unerheblichen Betrag im Zahlungsverzug befindet;

  • der PARTNER eine Neuanmeldung während einer noch laufenden Sperrung gemäß den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen veranlasst;

  • der PARTNER hartnäckig unzulässige Produkte trotz Fristsetzung mit Kündigungsandrohung angeboten hat;

  • der PARTNER seinen steuerlichen Pflichten nicht oder nicht vollständig nachkommt und EDUPLACES diese Mitteilung von einem Finanzamt erhält oder auf anderem Wege von diesem Umstand Kenntnis erlangt.

15.3
Die vom PARTNER bis zur Sperrung seines Marktauftritts bzw. bis zur Beendigung seiner vertraglichen Beziehung zu EDUPLACES hinterlegten Produktinformationen, wie die eingegebenen Daten und Informationen, dürfen von EDUPLACES auf dem bestehenden Stand belassen werden.

15.4
Die Stammdaten des PARTNERS, dessen Zugang zum Marktplatz dauerhaft aufgrund einer Löschung des Marktauftritts oder wegen anderweitiger Beendigung der vertraglichen Beziehungen zu EDUPLACES gesperrt wurde, werden seitens EDUPLACES spätestens fünf Jahre nach der Sperrung endgültig gelöscht.

16. Ranking

16.1
EDUPLACES setzt auf dem Marktplatz verschiedene Rankingmechanismen ein. Deren Beschreibung ist in Anlage 4 (Rankingmechanismen) enthalten.

16.2
Von Zeit zu Zeit wird EDUPLACES den Endkunden im Rahmen von Aktionen und Kampagnen eine Reihe von Kundenvorteilen anbieten. Diese können gesondert beworben werden (bspw. mit Newsletter, Banner, etc.). Der Zugang des PARTNERS zu solchen Aktionen und Kampagnen steht in EDUPLACES eigenem Ermessen.

17. Sonstige Bestimmung

17.1
Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur nach deren ausdrücklicher Bestätigung in Textform von EDUPLACES gegenüber dem PARTNER. Von vorgenanntem ausgenommen sind Änderungen gemäß Ziffer 3.

17.2
Die Vertragssprache ist deutsch. Auch Angebote und Bestellungen auf dem Marktplatz können nur in deutscher Sprache aufgegeben werden.

17.3
Der PARTNER kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit auf dem Marktplatz abrufen und über die Druckfunktion des Browsers ausdrucken und/oder elektronisch speichern. Daneben werden diese Nutzungsbedingungen dem PARTNER mit der Bestätigung seiner Registrierung zugesandt.

17.4
Die Abtretung von Rechten an Dritte aus diesem Vertrag ist dem PARTNER nur mit Zustimmung von in Textform von EDUPLACES gestattet. § 354a HGB bleibt unberührt.

17.5
Der PARTNER kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegen eine Forderung von EDUPLACES aufrechnen.

18. Rechtswahl und Gerichtsstand

18.1
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Braunschweig. Das Recht von EDUPLACES, jedes gesetzlich zuständige Gericht anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

18.2
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss aller Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen; die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf ist ausgeschlossen.

19. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so bleiben diese Vereinbarung im Übrigen und die unter ihrer Geltung geschlossenen Verträge wirksam und die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen wird hierdurch nicht berührt. Vorstehendes gilt auch für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen nichtig sind oder werden.

Anlage 1 (Onboarding)

1. Einleitung

1.1. Grundsätzlich behält sich EDUPLACES die Ausübung der negativen Vertragsfreiheit vor, insbesondere die Aufnahme eines PARTNERS auf dem Marktplatz abzulehnen.

1.2. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind insbesondere Produkte die im weiteren Sinne keinen pädagogischen oder organisatorischen Mehrwert für Endnutzer bieten. Hierbei kann EDUPLACES auf Rückmeldung der Endnutzer aktiv werden und in Kooperation mit dem PARTNER eine inhaltliche Prüfung vornehmen.

1.3. EDUPLACES achtet darauf, auf seinem Marktplatz eine Angebotsvielfalt darzustellen. Dies kann dazu führen, dass einzelne Produkte der PARTNER nicht aufgenommen werden können.

1.4. Für die Aufnahme eines PARTNERS sind die unter Ziffer 2 und Ziffer 3 stehenden Notwendigen Onboarding Informationen mitzuteilen.

1.5 Versuche eines PARTNERS durch Rankingmechanismen (bspw. durch Benennung des Produktes nach AAA-Schema) zu manipulieren können zum Ausschluss vom Markplatz führen.

2. Notwendige Onboarding Informationen Partner

  • Name und Unternehmensform des PARTNERS
  • Ansprechpartner für Inhalte und Informationen zum Produkt
  • Rechnungsadresse und Umsatzsteuer-ID des PARTNERS

3. Notwendige Onboarding Informationen Produkt

  • Vollständiger Name für App-Detailseite
  • Kurzer Name für Launchpad und Übersichten
  • Slug für URL
  • Logo
  • Anbietername und Adresse
  • Beschreibungstext für die App-Detailseite (kein Limit, Absätze, keine Überschriften)
  • Kurzbeschreibung für Übersichten (max. 80 Zeichen, keine Absätze)
  • Herausgestellte Funktionen (max. 8 Stück je 60 Zeichen)
  • Serverstandort
  • Anwendungskompatibilitäten (Browser, Desktop, Desktop, mobile Geräte)
  • Links zu Impressum und Kontaktformular
  • Support-Telefonnummer / -eMail-Adresse
  • Nutzerrollen des Angebotes
  • Nutzungsbedingungen
  • Lizenz-/Preisinformationen
  • Bilder zum Produkt

4. Notwendige Onboarding Informationen zum Verkauf von Produkten

  • Lizenzart (z.B. Schullizenz)
  • Lizenzlaufzeit
  • Preis
  • Lizenzumfang
  • Optional: weitere relevante Informationen

5. Weitere Onboarding Informationen Produkt

5.1
Relevanter Bildungsbereich (Mehrfachauswahl möglich mit folgenden Optionen):

  • KiTa & Vorschule
  • Grundschule
  • Sekundarstufe I
  • Sekundarstufe II
  • Berufsschule
  • Andere

5.2
Fach (Mehrfachauswahl möglich mit folgenden Optionen):

  • Deutsch
  • Mathematik
  • Englisch
  • Biologie
  • Physik
  • Chemie
  • Geschichte
  • Erdkunde/Geographie
  • Sport
  • Musik
  • Kunst
  • Politik, Wirtschaft & Sozialkunde
  • Religion/Ethik
  • Französisch
  • DaZ
  • Latein
  • Spanisch
  • Informatik
  • Hauswirtschaft
  • Technik
  • Gewerbe & Handwerk
  • Industrie & Handel
  • Wirtschaft & Recht
  • Bank & Versicherung
  • IT & Consulting
  • Transport & Verkehr
  • Tourismus & Freizeit

5.3
Kompatibilität (Mehrfachauswahl möglich mit folgenden Optionen bzw. drei Bereiche die erfüllt oder nicht erfüllt sein können. Erfüllt, wenn eine Bedingung erfüllt ist):

  • Desktop

    • Web-App
  • Tablet

  • Optimierte Web-App

    • iOS-App für iPads
    • Android-App für Tablets
  • Smartphones

    • Optimierte Web-App
    • iOS-App für iPads
    • Android-App verfügbar
  • Im Falle von mobil verfügbaren Apps jeweils der Universal-Link in den entsprechenden-App-Store

5.4
Verfügbare Testzugänge (Mehrfachauswahl möglich mit folgenden Optionen):

  • Für Lehrkräfte
  • Für Schüler*innen
  • Für Klassen/Gruppen
  • Für Schulen
  • Für alle
  • Kein kostenloser Zugang
  • Andere

5.5
Sonstige Freie Tags: Maximal 10 können durch den PARTNER mitgeliefert werden. Eduplaces behält sich die Anzeige dieser freien Tags vor. Beispiele sind: Vokabeltrainer oder Abitur

5.6
Muster AVV-Vertrag: Sollte ein AVV-Vertrag zwischen PARTNER und dem Endnutzer notwendig sein, so muss dieser als Muster/editierbare Vorlage zur Bereitstellung auf der Produktseite im EDUPLACES Marktplatz mitgeliefert werden. Ist kein AVV-Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Endnutzer notwendig, so wird diese Information auf der Produktseite angezeigt.

5.7
Bilder, Screenshots und Logo

  • Screenshots ohne Browserleiste nach Device, alle ohne Geräterahmen
  • App Icon: 1:1 und als SVG/EPS/AI (echte Vektordatei)

Die aktuellen Anforderungen entnimmt der PARTNER dem gültigen PARTNER GUIDE.

Fußnote:
Die Begrifflichkeit App kann hier im Zusammenhang mit einer nativen App, einer Web-App, einer optimierten Web-App stehen. Gemeint sind hier auch sogenannte Portalzugänge oder Gateways, die als Plattform und Zugang zu wieder dritten Anwendungen dienen.

Anlage 2 (Vergütung)

Definitionen

Kachel

Eine Kachel ist die Bezeichnung für eine App oder ein digitales Bildungsangebot, das eine autorisierte Person innerhalb von Eduplaces für sich selbst, eine Gruppe (oder Klasse) oder die ganze Schule freigeschaltet hat. Sie erscheint anschließend auf dem Eduplaces-Launchpad bei der/dem freigeschalteten Benutzer(in) und ermöglicht erst darüber die Anmeldung an einer App oder einem digitalen Bildungsangebot.

1. Einleitung

EDUPLACES unterstützt die PARTNER vornehmlich mit technischer Bereitstellung der notwendigen IT sowie insbesondere bei der Kontakt- und Geschäftsvermittlung, der Erstellung und Verwaltung von Produktangeboten, dem Single-Sign-On Anmeldeverfahren, der Benutzerverwaltung sowie der Kommunikation mit den Endkunden. Diese Anlage regelt die dazu gehörende Vergütung.
EDUPLACES und der PARTNER streben eine transparente und einfache Vergütungsregelung an.

2. Grundlagen

Der Anwender kann in seinem EDUPLACES Katalog Apps der PARTNER hinzufügen. Durch klicken auf diese App wird sie aktiviert. Da Anwender Apps ohne Kauf hinzufügen und aktivieren können, erfolgt eine Abrechnung grundsätzlich erst, wenn zu einer aktivierten App auch dauerhaft aktive Anmeldungen folgen. Zusätzlich ist der Vertrieb von Apps und Bildungsangeboten der PARTNER über den EDUPLACES Store möglich.

3. Vergütung

3.1 Vergütung für Anmelde-/SSO-Service

Pro Schule fällt eine monatliche Gebühr von 1,00 € an, sofern mindestens eine App des PARTNERS aktiviert und genutzt wird in dem mindestens eine Anmeldung darüber erfolgt ist.

Eine App gilt als lizenziert, wenn sie auf Seite des PARTNERS mit einer Lizenz hinterlegt ist. Die Art oder der Umfang der Lizenz (bspw. Test-, Einzel-, Gruppen-, Klassen- oder Schullizenz) ist hierbei nicht relevant.

Um eine transparente und ordnungsgemäße Abrechnung zu gewährleisten sollte der PARTNER bei jeder Benutzung seiner App (Anmeldung eines Nutzers) deshalb einen der nachstehenden Status mit den folgenden Attributen übersenden:

  • „Lizenz-ja" + „Laufzeit der Lizenz"
  • „Lizenz-nein"
  • „Testlizenz" + „Laufzeit"

Wenn ein PARTNER für im EDUPLACES Launchpad hinzugefügte Apps bei einer Anmeldung des Nutzers keinen Status mitteilt, so wird EDUPLACES diese als aktiviert und in Nutzung betrachten und abrechnen.

Es wird abhängig vom Aktivierungszeitpunkt eine anteilige taggenaue Abrechnung stattfinden.

3.2 Vergütung für Verkäufe

Für jeden über den EDUPLACES Shop durchgeführten Kauf erhält EDUPLACES eine Provision von 25% des Nettokaufpreises des gegenüber dem jeweiligen Endkunden abgerechneten Produktes.

EDUPLACES behält sich vor, weitere kostenpflichtige und/oder kostenfreie Angebote zu ergänzen und wird diese mit einer angemessenen Vorlaufzeit veröffentlichen.

4. Preisgestaltung

Unter Berücksichtigung der beträchtlichen Investitionen zum Aufbau und Unterhalt der Plattform verpflichtet sich der PARTNER, seine über EDUPLACES vertriebenen kostenpflichtigen Produkte zum mindestens gleichen, jedoch niemals höheren Nettopreis anzubieten, wie der PARTNER diese Leistungen über seine eigenen Online-Vertriebswege anbietet (enge Preisparität).

5. Testlizenzen

Eine Besonderheit stellen sogenannte Testlizenzen dar. Dabei handelt es sich um vom PARTNER vergebene, kostenlose Probezeiträume, die Endkunden und Nutzern die Möglichkeit geben, das die Anwendung vor dem Kauf auszuprobieren. Bei einer Testlizenz wird EDUPLACES für die ersten 4 Wochen nach Testbeginn keine Gebühr für den Anmelde-/SSO-Service berechnen. Als Testbeginn gilt das Datum der ersten Anwahl des Angebotes durch eine Schule über EDUPLACES.

6. Lizenzfreie, nicht kommerzielle und kostenfreie Angebote

Partnerprodukte ohne Lizenzierung wie bspw. gemeinnützige, nicht kommerzielle oder kostenlose Angebote werden individuell betrachtet.

Es besteht eine jährliche zu erneuernde Nachweispflicht des PARTNERS. Sie erfolgt eigenverantwortlich bis zum 30.11. eines Geschäftsjahres und muss den geforderten Nachweis für das folgende Geschäftsjahr beinhalten. Anderenfalls behält sich EDUPLACES vor, das Angebot auszulisten.

7. Zahlungsziel

Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage nach Rechnungsversand.

Anlage 3 (TOM-Dokumentation)

1. Einleitung

Die TOM sind technische sowie organisatorische Maßnahmen, um eine strikte und rechtskonforme Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu gewährleisten. Jeder Verantwortliche, der personenbezogene Daten verarbeitet, muss die Sicherheit dieser Verarbeitung gewährleisten und nachweisen können.

Mit dem Ziel eines angemessenen Schutzniveaus sind die Risiken zu berücksichtigen, die mit der Verarbeitung verbunden sind. Dies können sein: Vernichtung, Verlust oder Veränderung, unbeabsichtigte oder unrechtmäßige, oder unbefugte Offenlegung / unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden.

Die DSGVO fordert in Artikel 32 unter anderem

  1. die Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten;

  2. die Fähigkeit, die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherzustellen;

  3. die Fähigkeit, die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen;

  4. ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung.

2. Zugangskontrolle

Es soll bei IT-Systemen sichergestellt sein, dass nur berechtigte Personen oder Computer Zugang und Zutritt zur IT erhalten. Die unbefugte Nutzung wird verhindert. Die Identifikation und die Authentifikation sind zentrale Elemente der Zugangskontrolle.

☒ Absicherung durch Alarmanlage selektiv

☐ Sicherheitsverglasung

☒ Sicherung von Gebäudeschächten, Fenstern und Türen

☐ Automatisches Zugangskontrollsystem

☐ Schließsystem mit Codesperre

☐ Biometrische Zugangssperren

☒ Lichtschranken / Bewegungsmelder

☒ Schlüsselregelung (Schlüsselausgabe, etc.)

☒ Protokollierung / Kontrolle der Besucher

☐ Besucherausweise

☐ Tragepflicht von Berechtigungsausweisen

☒ Sorgfältige Auswahl von Wachpersonal bei Alarmauslösung

☐ Absicherung von Kellerschächten

☒ Chipkarten-/Transponder-Schließsystem

☒ Manuelles Schließsystem nur 7 Generalschlüssel

☐ Videoüberwachung der Zugänge

☒ Sicherheitsschlösser,
nur Berechtigte haben einen Schlüssel,
Ausgabe- und Rückgabeprotokoll
Büroräume mit besonders schützenswerten Daten

☒ Authentifikation mit Benutzername / Passwort

☐ Gehäuseverriegelungen

☐ Sperren von externen Schnittstellen (z.B. USB, etc.)

☒ Sorgfältige Auswahl von Reinigungspersonal

☐ Einsatz von Angriffserkennungssystemen

☒ Einsatz von Anti-Viren-Software

☒ Erstellen von Benutzerprofilen

☒ Zuordnung von Benutzerprofilen zu
IT-Systemen

☒ Einsatz von VPN-Technologie
OpenVPN, WireGuard

☒ Verschlüsselung von mobilen Datenträgern
BitLocker / FileVault / LUKS

☒ Verschlüsselung von Smartphone-Inhalten
Android / iOS integrierte Verfahren

☐ Einsatz von zentraler MDM-Software

☒ Einsatz einer Hardware-Firewall
Bei Hetzner

☒ Einsatz einer Software-Firewall
Eigenentwicklung auf Basis von Debian Linux

☒ Bildschirmsperren sind eingerichtet, Anweisungen hierzu veröffentlicht

3. Datenträgerkontrolle

meint Verhinderung des unbefugten Lesens, Kopierens, Veränderns oder Löschens von Datenträgern

Verschlüsselung von Datenträgern

☒ Sichere Aufbewahrung von Datenträgern,
z.B. durch verschlossene Räumlichkeiten oder Behälter

☒ Es besteht ein Berechtigungskonzept für die Daten

☒ Richtlinien wurden erstellt zum Umgang mit Datenträgern

☒ Protokollierung der Eingabe, Änderung und Löschung von Daten auf Servern

4. Eingabekontrolle

Durch die Etablierung von Maßnahmen in diesem Bereich kann genau überprüft werden, wer welche personenbezogenen Daten innerhalb der Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder gelöscht hat.

☒ Nachvollziehbarkeit von Eingabe, Änderung und Löschung von Daten durch individuelle Benutzernamen (nicht Benutzergruppen) selektiv

☐ Erstellen einer Übersicht, aus der sich ergibt, mit welchen Applikationen welche Daten eingegeben, geändert und gelöscht werden können.

☒ Aufbewahrung von Formularen, von denen Daten in automatisierte Verarbeitungen übernommen worden sind

☐ Sonstiges:

5. Speicherkontrolle

Im Gegensatz zur Eingabekontrolle geht es hier nicht um die Überprüfbarkeit der Datenverarbeitungen, sondern um die Verhinderung von unbefugten Datenverarbeitungen. Die technisch-organisatorischen Maßnahmen orientieren sich dabei an den Beispielen zur Eingabekontrolle.

☒ Einsatz von Aktenvernichtern bzw. Dienstleistern (nach Möglichkeit mit Datenschutz-Gütesiegel)

6. Benutzerkontrolle

Verhinderung der Nutzung automatisierter Verarbeitungssysteme mit Hilfe von Einrichtungen zur Datenübertragung durch Unbefugte

☒ Authentifikation durch die Eingabe eines Benutzernamens und Passwortes

☒ Festlegung zugangsberechtigter Mitarbeiter

☒ Regelmäßige Kontrollen bezüglich der Berechtigungen selektiv

☒ Passende Zuteilung von Benutzerprofilen zu IT-Systemen

7. Zugriffskontrolle

steuert den Zugriff auf Computerressourcen und Daten für Berechtigte.

☒ Anzahl der Administratoren auf das „Notwendigste" reduziert

☐ Physische Löschung von Datenträgern vor

Wiederverwendung

☒ Verwaltung der Rechte durch Systemadministrator

☒ Datenschutzkonforme Passwortregeln

☒ Sichere Aufbewahrung von alten Datenträgern

☒ Ordnungsgemäße Vernichtung von Datenträgern (DIN 66399)

☒ Datenschutzkonforme Vernichtung von Datenträgern (Akten, Laufwerke etc.)

☐ Sonstiges:

8. Weitergabekontrolle

Mit der Weitergabekontrolle sind Maßnahmen gemeint, die die Sicherheit von personenbezogenen Daten während einer Datenweitergabe sicherstellen. Vor allem dürfen während der Datenübermittlung oder des Transportes die Daten nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden.

☐ Es findet keine Weitergabe an Dritte statt.

☒ Kontrolle der Datenempfänger und entsprechende Dokumentation dieser Empfänger

☐ E-Mail-Verschlüsselung

☐ Dokumentation der Empfänger von Daten und der Zeitspannen der geplanten Überlassung bzw. vereinbarter Löschfristen

☒ Weitergabe von Daten in anonymisierter oder pseudonymisierter Form selektiv

☐ Es wurde eine Übersicht von regelmäßigen Abruf- und Übermittlungsvorgängen erstellt

☐ Das Anschließen privater Datenträger ist untersagt.

☐ Sonstiges:

9. Transportkontrolle

Bei der Übermittlung personenbezogener Daten sowie beim Transport von Datenträgern muss die Vertraulichkeit und Integrität der Daten gegeben bleiben.

☐ Es findet kein Transport der Daten durch uns statt.

☒ Nachweis über Versand, Kennzeichnung und Inventarisierung von Datenträgern

☐ Beim physischen Transport: sichere Transportbehälter/-verpackungen

☐ Beim physischen Transport: sorgfältige Auswahl von Transportpersonal und -Fahrzeugen

10. Übertragungskontrolle

Die Übertragungskontrolle soll die Vertraulichkeit der elektronischen Datenübertragung sichern.

☐ Passwortschutz einzelner Dokumente

☐ E-Mail-Verschlüsselung für sensible Daten

☒ Einrichtungen von Standleitungen bzw. VPN-Tunneln

11. Rasche Wiederherstellbarkeit

Eingesetzte Systeme müssen im Störungsfall wiederhergestellt werden können.

☒ Aufbewahrung von Datensicherungen an einem sicheren, ausgelagerten Ort

☒ Testen von Datenwiederherstellung

☒ Dokumentation der notwendigen Wiederherstellungsmaßnahmen

☒ Berechtigungskonzept für Zugriff auf Backups

☐ Sonstiges:

12. Zuverlässigkeit

Es muss gegeben sein, dass alle Funktionen des Systems zur Verfügung stehen und auftretende Fehlfunktionen schnell gemeldet werden.

☒ Sicherheits-Updates werden zeitnah eingespielt (Konzept)

☒ Absicherung gegen Hardwaredefekte durch beispielsweise gespiegelte Festplatten oder zusätzliche Netzteile (Redundanz),

☒ Aufteilung der Dienste auf unterschiedliche Server; fällt ein System oder Dienst aus, ist der andere noch verfügbar selektiv

13. Datenintegrität

Hierzu gehörten beispielsweise die Erstellung und Einrichtung eines Backup- und Recovery-Konzepts. Gewährleistung, dass gespeicherte personenbezogene Daten nicht durch Fehlfunktionen des Systems beschädigt werden können.

☒ Es besteht ein Backup- & Recoverykonzept

☒ Fehlerprotokolle werden regelmäßig ausgelesen und ausgewertet

14. Auftragskontrolle

meint, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können.

☒ Auswahl des Auftragnehmers unter Sorgfaltsgesichtspunkten (insbesondere hinsichtlich Datensicherheit) Teil des AV-Vertrages

☒ schriftliche Weisungen an den Auftragnehmer (z.B. durch Auftragsverarbeitungsvertrag)

☐ Überprüfung der Datenvernichtung nach Auftragsende

☐ Vertragsstrafen

☒ Auftragnehmer hat Datenschutzbeauftragten bestellt HM-Consult.de

☐ Sonstiges:

15. Verfügbarkeitskontrolle

Personenbezogene Daten müssen gegen Zerstörung oder Verlust geschützt sein.

☒ Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV)

☒ Geräte zur Überwachung von Temperatur und Feuchtigkeit in Serverräumen

☐ Feuer- und Rauchmeldeanlagen

☐ Alarmmeldung bei unberechtigten Zutritten zu Serverräumen

☒ Serverräume nicht in der Nähe von Wasserrohren

☒ Klimaanlage in Serverräumen

☒ Schutzsteckdosenleisten in Serverräumen

☒ Feuerlöschgeräte in Serverräumen

☐ In Hochwassergebieten: Serverräume über

der Wassergrenze

☒ regelmäßige Tests für Datenwiederherstellungen

16. Trennbarkeit

personenbezogene Daten, die zu unterschiedlichen Zwecken erhoben wurden, sollten auch getrennt verarbeitet werden können. Dies betrifft die Mandantentrennung als auch die Kennzeichnung des Zwecks in Datensätzen.

☐ getrennte Speicherung auf gesonderten Systemen oder Datenträgern

☒ Es besteht ein Berechtigungskonzept

☐ Sandboxing

☒ Festlegung von Datenbankrechten

☒ Logische Mandantentrennung (softwareseitig)

☒ Klare Trennung der für verschiedene Zwecke gespeicherten Daten

☐ Verschlüsselung von Datensätzen, die zu demselben Zweck verarbeitet werden

☒ Produktiv- und Testsystem werden getrennt

☐ Sonstiges:

17. Pseudonymisierung / Verschlüsselung

sind Maßnahmen, die gewährleisten, dass Datenschutzgrundsätze, wie etwa Datenminimierung, wirksam umgesetzt und die notwendigen Garantien in die Verarbeitung aufgenommen werden, um den Anforderungen dieser Verordnung zu genügen.

☒ Wir pseudonymisieren die Daten selbst nicht

☐ Trennung der Zuordnungsdatei und der Aufbewahrung auf einem getrennten, abgesicherten IT-System

☐ Die Pseudonymisierung ist im Verarbeitungsprozess so früh wie möglich durchzuführen.

☐ Bei pseudonymisierten Daten: Trennung der Zuordnungsdatei und der Aufbewahrung

auf einem getrennten, abgesicherten IT-System

☐ Es werden geeignete technisch-organisatorische Maßnahmen zur Aufbewahrung der Zuordnungsdatei ergriffen.

☐ Pseudonymisierung wird zum Schutz der Vertraulichkeit wann immer möglich praktiziert.

☐ Sonstiges:

18. Datenschutz-Management

Die innerbetriebliche Organisation muss so gestaltet werden, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschützers gerecht wird.

☒ Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter/innen zum Datenschutz.

☒ Quartalsweise Schulung neuer Mitarbeiter

☒ Ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ist vorhanden.

☒ Es bestehen Standards für die IT-Sicherheit (IT Grundschutz BSI, ISO 27001, etc.) Eduplaces arbeitet angelehnt an den Grundschutz.

☒ Es besteht ein Notfallplan. Zudem ein Kommunikationskonzept für den Notfall

☒ Aufbewahrung der elektronischen Protokolle ist geregelt.

☒ Schriftliche Bestellung eines Datenschutzbeauftragten: datenschutz@hm-consult.de

☒ Nachweise über die Verpflichtung auf das Datengeheimnis sind vorhanden.

☐ Ein Datenschutzkonzept ist vorhanden.

☐ Datenschutz-Folgenabschätzungen (sofern erforderlich) werden durchgeführt und protokolliert.

☒ Protokoll- und Log-Dateien werden regelmäßig ausgewertet.

☐ Datenschutz- und Datensicherungsmaßnahmen werden gelegentlich unvermutet kontrolliert.

☐ Sonstiges:

☒ Es erfolgen Aktualisierungen /Evaluierungen in regelmäßigen Abständen

☐ Es liegen folgende Zertifikate/ Prüfberichte vor:

19. Incident-Response-Management

Im Falle einer Datenpanne muss eine unmittelbare Information an den Auftraggeber erfolgen können.

☒ Schulung der Mitarbeiter bzgl. Erkennen einer Datenpanne
Teil der Basisschulung

☒ Es existiert ein internes Incident-Response-Management-Konzept

☒ Es gibt ein Konzept zur Meldung von Datenpannen an den Auftraggeber.

☐ Sonstiges:

20. Homeoffice

Das Homeoffice erfordert besondere technisch-organisatorische Maßnahmen. Wenn Mitarbeiter im Homeoffice auf Kundendaten zugreifen, muss der Arbeitgeber für Datenschutz und Datensicherheit sorgen. Das BSI hat deutlich gemacht, dass das Homeoffice ein besonderes Risiko für die Sicherheit von Daten darstellt.

☒ Lokales Speichern ist nur temporär auf verschlüsselten Datenträgern erlaubt, die Daten sind so bald wie möglich auf einen Server zu übertragen

☒ Es wird im Homeoffice nur firmeneigene Hardware eingesetzt

☒ Verbindung zu Firmenservern nur über sichere VPN-Tunnel OpenVPN

☒ Es bestehen Anweisungen zum datenschutzkonformen Arbeiten

☐ Das Verwenden oder Anschließen von privater Hardware ist untersagt.

☐ Sonstiges:

Anlage 4 (Rankingmechanismen)

1. Einleitung

In der Verordnung (EU) 2019/1150 des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten ist festgelegt, dass Online-Marktplätze Informationen über die Funktionsweise ihrer Algorithmen und Bewertungsmechanismen bereitstellen müssen.

2. Verwendete Algorithmen und Rankingmechanismen im App-Store

Es werden aktuell keine Algorithmen oder Rankingmechanismen im Eduplaces App-Store verwendet. Eduplaces unterscheidet verschiedene Kategorien von Angeboten innerhalb derer grundsätzlich eine alphabetische Listung stattfindet. Beispielhafte Kategorien können sein: „Apps", „Bald verfügbar" oder „Weitere spannende Angebote".

Eduplaces behält sich das Recht vor, Nutzern Empfehlungen zu häufig aktivierten oder benutzten Angeboten zu machen.

Anbieter haben die Möglichkeit im Rahmen des Onboardings bestimmte „Tags" zu vergeben um Ihrem Produkt eine Relevanz nach Fach oder Jahrgangsstufe zuzuweisen.

Nutzer haben die Möglichkeit nach diesen Kriterien wie „Fach" oder „Jahrgangsstufe" zu suchen bzw. zu filtern. Als Suchergebnis werden dann nur die Angebote dargestellt, die im Rahmen des Onboarding relevante „Tags" erhalten haben.

Top-Apps der Woche/Monat:
Werden quantitativ auf Basis der relevanten Aktivierungen gerankt. Dies kann global oder für einzelne Kategorien erfolgen

Ähnliche Angebote:
Werden nach Relevanz angezeigt (Relevanz wieder abhängig von den Download/Nutzungshäufigkeit)

Sponsored Apps:
Es gibt für einzelne Anbieter die Möglichkeit Premium-Anbieter zu sein und als Sponsored App gekennzeichnet prominent auf der obersten Position zu erscheinen.

3. Verwendete Algorithmen und Rankingmechanismen auf der Webseite

Es werden aktuell keine Algorithmen oder Rankingmechanismen auf der Eduplaces Webseite verwendet. Angebote werden im Rahmen der redaktionelle Freiheit dargestellt.

Fußnote:
Die Begrifflichkeit App kann hier im Zusammenhang mit einer nativen App, einer Web-App, einer optimierten Web-App stehen. Gemeint sind hier auch sogenannte Portalzugänge oder Gateways, die als Plattform und Zugang zu wieder dritten Anwendungen dienen.